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Foto: pixabay.com / feworave
Hilfe für Mitglieder
"DARF ICH AUF FRIEDHÖFEN DIE ASCHE VERSTORBENER VERSTREUEN?"
Einige Bundesländer erlauben die Ascheverstreuung auf einem Friedhof (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen und Thüringen, Stand 2020). Jedoch bieten nur manche Friedhöfe diese Art der Aschebeisetzung
an und das auch nur auf speziellen, eigens dafür vorgesehenen Grabfeldern. Die Verstreuung erfolgt durch Mitarbeiter des
Friedhofs bzw. eines Bestattungsbetriebs.
"WERDEN STERBEGELDVERSICHERUNGEN NACH EINEM SUIZID AUSBEZAHLT?"
Auch nach dem Tod durch Suizid kann eine Sterbegeldversicherung ausgezahlt werden. Allerdings gilt hier in der Regel eine
bestimmte Frist, die seit dem Abschluss der Versicherung verstrichen sein muss (oft drei Jahre). Erfolgt der Suizid nachgewiesenermaßen
aufgrund einer psychischen Erkrankung, können solche Fristen auch entfallen. Da jeder Anbieter seine eigenen
Versicherungsbedingungen hat, hilft hier ein Blick in die jeweilige Police.
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